Nachhaltigkeit in der SPM-Gruppe
Die SPM-Gruppe verfolgt mit der Sparkassen Pensionskasse AG und der Sparkassen Pensionsfonds AG einen ganzheitlichen ESG-Integrationsansatz, der Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitschancen in der Kapitalanlage berücksichtigt, jedoch nicht nach den Anforderungen der Taxonomieverordnung gesteuert wird.
Die Sparkassen Pensionskasse AG ist im Jahr 2013 den Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment PRI (Principles for Responsible Investment) beigetreten. Damit hat sie sich verpflichtet, aktiv für ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und ethische Belange der Unternehmensführung einzutreten und die Prinzipien der PRI bei ihren Investmentstrategien zu berücksichtigen.
Die Prinzipien sehen u. a. die Integration von sozialen, umweltrelevanten und auf eine gute Unternehmensführung bezogene Kriterien in die Analyse- und Entscheidungsprozesse bei der Kapitalanlage vor. Über die in diesem Zusammenhang umgesetzten Maßnahmen berichtet die Sparkassen Pensionskasse AG jährlich. Der Bericht ist auf der Website der PRI abrufbar unter https://www.unpri.org/.
Weitere Informationen zur Anlagepolitik der Sparkassen Pensionskasse AG und der Sparkassen Pensionsfonds AG finden Sie hier.
Die Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in den Anlagerichtlinien für aktive Mandate wird angestrebt und – so weit unter Kosten-Nutzen-Aspekten vertretbar – umgesetzt. Nachhaltigkeitsaspekte der Anlagen sind zudem regelmäßig Gegenstand der Anlageausschusssitzungen.
Insgesamt werden Belange aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung derzeit nicht explizit und dadurch letztlich nicht ausschlaggebend bei Anlageentscheidungen beider Gesellschaften berücksichtigt.
Angaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Stand: 21.12.2023)
Die Sparkassen Pensionskasse AG (LEI: 967600DX5Z4YBX4KWE43) und die Sparkassen Pensionsfonds AG (LEI: 967600CRH5V9PTM0J223) sind als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sogenannte Finanzmarktteilnehmer und gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor verpflichtet, unternehmensspezifische Angaben zu ihrer Strategie und ihrer Ausrichtung in Bezug auf ihren Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren zu veröffentlichen.
Die S-Pensionsmanagement GmbH (LEI: 8755005FUFD1KADM2238) fungiert teilweise als Vermittler der beiden Gesellschaften und muss daher ebenfalls ihre Ausrichtung als sogenannter Finanzberater offenlegen.
Sparkassen Pensionskasse AG als Finanzmarktteilnehmer
- Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen
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Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Unternehmens haben könnten.Wir analysieren und bewerten regelmäßig in unserem Risikomanagementsystem, wie sich verschiedene Risiken auf unsere Investitionen und damit auf unser Sicherungskapital auswirken können. Die oben genannten Nachhaltigkeitsrisiken stellen dabei keine eigene oder neue Risikokategorie dar. Sie sind vielmehr in den bereits bekannten Kategorien enthalten und stellen dort einen Risikotreiber dar. Wir orientieren uns bei der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken in unserem Risikomanagementsystem am BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, wobei ein unserem Risikoprofil angemessener Ansatz im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken verfolgt wird.Um geeignete Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements treffen zu können, werden die für uns wesentlichen Risiken identifiziert und im Rahmen der Risikoinventur geprüft, auf welche Risikokategorien sich Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken grundsätzlich auswirken. Im Rahmen der Risikoinventur werden hierzu die jeweiligen Risikoverantwortlichen einbezogen. Bisherige Inventuren kamen zu der Feststellung, dass das Nichteinhalten von klimabezogenen Vorgaben oder die Verletzung von abgegebenen Nachhaltigkeitsversprechen zu geringfügig operationellen Risiken und Reputationsrisiken führen kann.Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer KapitalanlageGrundsätzlich ist die in unserem Investitionsprozess hinterlegte Risikosteuerungssystematik auf Sicherheit und Ertrag ausgerichtet. Entsprechend dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht werden sämtliche Vermögenswerte so angelegt, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzes sichergestellt sind. Die einzelnen Anlagen werden dabei in angemessener Weise gemischt und gestreut, damit eine übermäßige Risikokonzentration vermieden wird. Eine Analyse zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage findet seit 2021 jährlich durch einen Vergleich zwischen einem Standard- und einem ESG-Index auf Basis des MSCI World ESG Leaders Index statt. Bisher ergaben sich keine Abweichungen in der Wahrscheinlichkeitsverteilung zwischen Standard- und ESG-Index. Ebenso verhielt es sich bei einer durchgeführten historischen Analyse für die Kapitalanlagerisiken auf Basis des MSCI World ESG Leaders Indexes (mit Startpunkt Oktober 2007). Es wurden bislang keine notwendigen Anpassungen des Risikomodells festgestellt. Gleichfalls berücksichtigt unsere verfolgte Risikoschätzung alle in den Märkten und in der Vergangenheit eingetretenen Verlustphasen, auch diejenigen, die auf Risiken aus dem ESG-Umfeld zurückzuführen sind (z.B. Reaktorunfall Fukushima).
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- Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
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Aktuell berücksichtigen wir keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.Unser Geschäftsmodell baut darauf auf, die Verpflichtungen aus den Versorgungsverträgen dauerhaft zu erfüllen. Diesem Hauptziel müssen andere Ziele untergeordnet werden. Da derzeit weder eine ausreichende Datenbasis zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorliegt noch grundsätzlich absehbar ist, wie sich die Rendite von Investitionen bei Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verhalten würde, verfolgen wir bis auf Weiteres eine herkömmliche Anlagestrategie. Dabei stehen der Ertrag und die Sicherheit unserer Investitionsentscheidungen im Vordergrund.
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- Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik
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Wir haben sämtliche Bereiche, Funktionen und Tätigkeiten nach versicherungsaufsichtsrechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß unternehmensintern bzw. an externe Dienstleister ausgegliedert. Wir beschäftigen daher keine eigenen Mitarbeiter und verfassen insoweit auch keine Grundsätze zur Vergütungspolitik. Vor diesem Hintergrund erfolgen keine Aussagen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik.
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- Änderungen seit Inkrafttreten der Offenlegungspflichten am 10.03.2021
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- Seit dem 20.12.2023 beschreiben wir unsere Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf unsere Investitionsentscheidungen noch ausführlicher. Inhaltlich hat sich unsere Strategie nicht geändert.
Die Veröffentlichung vom 20.12.2022 finden Sie hier. - Seit dem 20.12.2022 stellen wir die offenlegungspflichtigen Inhalte für die Gesellschaften der SPM-Gruppe getrennt dar. Ferner erklären wir genauer, dass wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsrisiken zwar berücksichtigen, aber nicht explizit quantifizieren. Da wir keine nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, nennen wir die Gründe, warum wir das nicht tun.
Die Veröffentlichung vom 15.03.2021 finden Sie hier.
- Seit dem 20.12.2023 beschreiben wir unsere Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf unsere Investitionsentscheidungen noch ausführlicher. Inhaltlich hat sich unsere Strategie nicht geändert.
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Sparkassen Pensionsfonds AG als Finanzmarktteilnehmer
- Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen
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Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Unternehmens haben könnten.Wir analysieren und bewerten regelmäßig in unserem Risikomanagementsystem, wie sich verschiedene Risiken auf unsere Investitionen und damit auf unser Sicherungskapital auswirken können. Die oben genannten Nachhaltigkeitsrisiken stellen dabei keine eigene oder neue Risikokategorie dar. Sie sind vielmehr in den bereits bekannten Kategorien enthalten und stellen dort einen Risikotreiber dar. Wir orientieren uns bei der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken in unserem Risikomanagementsystem am BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, wobei ein unserem Risikoprofil angemessener Ansatz im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken verfolgt wird.Um geeignete Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements treffen zu können, werden die für uns wesentlichen Risiken identifiziert und im Rahmen der Risikoinventur geprüft, auf welche Risikokategorien sich Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken grundsätzlich auswirken. Im Rahmen der Risikoinventur werden hierzu die jeweiligen Risikoverantwortlichen einbezogen. Bisherige Inventuren kamen zu der Feststellung, dass das Nichteinhalten von klimabezogenen Vorgaben oder die Verletzung von abgegebenen Nachhaltigkeitsversprechen zu geringfügig operationellen Risiken und Reputationsrisiken führen kann.Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer KapitalanlageGrundsätzlich ist die in unserem Investitionsprozess hinterlegte Risikosteuerungssystematik auf Sicherheit und Ertrag ausgerichtet. Entsprechend dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht werden sämtliche Vermögenswerte so angelegt, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzes sichergestellt sind. Die einzelnen Anlagen werden dabei in angemessener Weise gemischt und gestreut, damit eine übermäßige Risikokonzentration vermieden wird. Eine Analyse zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage findet seit 2021 jährlich durch einen Vergleich zwischen einem Standard- und einem ESG-Index auf Basis des MSCI World ESG Leaders Index statt. Bisher ergaben sich keine Abweichungen in der Wahrscheinlichkeitsverteilung zwischen Standard- und ESG-Index. Ebenso verhielt es sich bei einer durchgeführten historischen Analyse für die Kapitalanlagerisiken auf Basis des MSCI World ESG Leaders Indexes (mit Startpunkt Oktober 2007). Es wurden bislang keine notwendigen Anpassungen des Risikomodells festgestellt. Gleichfalls berücksichtigt unsere verfolgte Risikoschätzung alle in den Märkten und in der Vergangenheit eingetretenen Verlustphasen, auch diejenigen, die auf Risiken aus dem ESG-Umfeld zurückzuführen sind (z.B. Reaktorunfall Fukushima).
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- Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
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Aktuell berücksichtigen wir keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.Unser Geschäftsmodell baut darauf auf, die Verpflichtungen aus den Versorgungsverträgen dauerhaft zu erfüllen. Diesem Hauptziel müssen andere Ziele untergeordnet werden. Da derzeit weder eine ausreichende Datenbasis zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorliegt noch grundsätzlich absehbar ist, wie sich die Rendite von Investitionen bei Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verhalten würde, verfolgen wir bis auf Weiteres eine herkömmliche Anlagestrategie. Dabei stehen der Ertrag und die Sicherheit unserer Investitionsentscheidungen im Vordergrund.
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- Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik
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Wir haben sämtliche Bereiche, Funktionen und Tätigkeiten nach versicherungsaufsichtsrechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß unternehmensintern bzw. an externe Dienstleister ausgegliedert. Wir beschäftigen daher keine eigenen Mitarbeiter und verfassen insoweit auch keine Grundsätze zur Vergütungspolitik. Vor diesem Hintergrund erfolgen keine Aussagen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik.
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- Änderungen seit Inkrafttreten der Offenlegungspflichten am 10.03.2021
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- Seit dem 20.12.2023 beschreiben wir unsere Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf unsere Investitionsentscheidungen noch ausführlicher. Inhaltlich hat sich unsere Strategie nicht geändert.
Die Veröffentlichung vom 20.12.2022 finden Sie hier. - Seit dem 20.12.2022 stellen wir die offenlegungspflichtigen Inhalte für die Gesellschaften der SPM-Gruppe getrennt dar. Ferner erklären wir genauer, dass wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsrisiken zwar berücksichtigen, aber nicht explizit quantifizieren. Da wir keine nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, nennen wir die Gründe, warum wir das nicht tun.
Die Veröffentlichung vom 15.03.2021 finden Sie hier.
- Seit dem 20.12.2023 beschreiben wir unsere Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf unsere Investitionsentscheidungen noch ausführlicher. Inhaltlich hat sich unsere Strategie nicht geändert.
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S-PensionsManagement GmbH als Finanzberater
- Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Versicherungsberatungstätigkeiten
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Da wir ausschließlich Altersvorsorgeprodukte der Sparkassen Pensionskasse AG vermitteln, ist unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsberatungstätigkeit identisch mit der Strategie der Sparkassen Pensionskasse AG zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in deren Investitionsentscheidungen.
Unter Nachhaltigkeitsrisiken verstehen wir Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Sparkassen Pensionskasse AG und damit auch auf uns als ihr Finanzberater haben könnte.Die Sparkassen Pensionskasse AG analysiert und bewertet regelmäßig in ihrem Risikomanagementsystem, wie sich verschiedene Risiken auf ihre Investitionen und damit auf das Sicherungskapital auswirken können. Die oben genannten Nachhaltigkeitsrisiken stellen dabei keine eigene oder neue Risikokategorie dar. Sie sind vielmehr in den bereits bekannten Kategorien enthalten und stellen dort einen Risikotreiber dar. Die Sparkassen Pensionskasse AG orientiert sich bei der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken am BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, wobei ein dem Risikoprofil der Sparkassen Pensionskasse AG angemessener Ansatz im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken verfolgt wird.Um geeignete Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements treffen zu können, werden die für uns wesentlichen Risiken identifiziert und im Rahmen der Risikoinventur geprüft, auf welche Risikokategorien sich Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken grundsätzlich auswirken. Im Rahmen der Risikoinventur werden hierzu die jeweiligen Risikoverantwortlichen einbezogen. Bisherige Inventuren kamen zu der Feststellung, dass das Nichteinhalten von klimabezogenen Vorgaben oder die Verletzung von abgegebenen Nachhaltigkeitsversprechen zu geringfügig operationellen Risiken und Reputationsrisiken führen kann.Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer KapitalanlageGrundsätzlich ist die im Investitionsprozess der Sparkassen Pensionskasse AG hinterlegte Risikosteuerungssystematik auf Sicherheit und Ertrag ausgerichtet. Entsprechend dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht werden sämtliche Vermögenswerte so angelegt, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzes sichergestellt sind. Die einzelnen Anlagen werden dabei in angemessener Weise gemischt und gestreut, damit eine übermäßige Risikokonzentration vermieden wird. Eine Analyse zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage findet seit 2021 jährlich durch einen Vergleich zwischen einem Standard- und einem ESG-Index auf Basis des MSCI World ESG Leaders Index statt. Bisher ergaben sich keine Abweichungen in der Wahrscheinlichkeitsverteilung zwischen Standard- und ESG-Index. Ebenso verhielt es sich bei einer durchgeführten historischen Analyse für die Kapitalanlagerisiken auf Basis des MSCI World ESG Leaders Indexes (mit Startpunkt Oktober 2007). Die Sparkassen Pensionskasse AG hat bislang keine notwendigen Anpassungen des Risikomodells festgestellt. Gleichfalls berücksichtigt die von der Sparkassen Pensionskasse AG verfolgte Risikoschätzung alle in den Märkten und in der Vergangenheit eingetretenen Verlustphasen, auch diejenigen, die auf Risiken aus dem ESG-Umfeld zurückzuführen sind (z.B. Reaktorunfall Fukushima).
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- Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen bei unserer Versicherungsberatung
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Da wir ausschließlich Altersvorsorgeprodukte der Sparkassen Pensionskasse AG vermitteln und die Sparkassen Pensionskasse AG aktuell keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, können auch wir derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.Das hat folgende Gründe:Das Geschäftsmodell der Sparkassen Pensionskasse AG baut darauf auf, die Verpflichtungen aus den Versorgungsverträgen dauerhaft zu erfüllen. Diesem Hauptziel müssen andere Ziele untergeordnet werden. Da derzeit weder eine ausreichende Datenbasis zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorliegt noch grundsätzlich absehbar ist, wie sich die Rendite von Investitionen bei Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verhalten würde, verfolgt die Sparkassen Pensionskasse aG bis auf Weiteres eine herkömmliche Anlagestrategie. Dabei stehen der Ertrag und die Sicherheit unserer Investitionsentscheidungen im Vordergrund.
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- Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik
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Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, eine Produktvariante des von der Sparkassen Pensionskasse AG hergestellten Versicherungsproduktes zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht.
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- Änderungen seit Inkrafttreten der Offenlegungspflichten am 10.03.2021
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- Seit dem 20.12.2023 beschreiben wir unsere Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf unsere Investitionsentscheidungen noch ausführlicher. Inhaltlich hat sich unsere Strategie nicht geändert.
Die Veröffentlichung vom 20.12.2022 finden Sie hier. - Seit dem 20.12.2022 stellen wir die offenlegungspflichtigen Inhalte für die Gesellschaften der SPM-Gruppe getrennt dar. Ferner erklären wir genauer, dass wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsrisiken zwar berücksichtigen, aber nicht explizit quantifizieren. Da wir keine nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, nennen wir die Gründe, warum wir das nicht tun.
Die Veröffentlichung vom 15.03.2021 finden Sie hier.
- Seit dem 20.12.2023 beschreiben wir unsere Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf unsere Investitionsentscheidungen noch ausführlicher. Inhaltlich hat sich unsere Strategie nicht geändert.
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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zur PensionsRente Komfort
- Allgemeine Informationen zu Ihrem Altersvorsorgeprodukt
- Informationen zum Investmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien
- Änderungshistorie
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- Zum 15.04.2024 haben wir die „Allgemeine Information zu Ihrem Altersvorsorgeprodukt“ in Frage 21 um die Angaben nach Artikel 7 der Taxonomie-Verordnung ergänzt. Diese Angaben gelten, soweit sich der Kunde im frei wählbaren Fonds für den Investmentfonds „Deka MegaTrends CF“ entscheidet. Zudem haben wir die Anlage „Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ für den Investmentfonds „Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF“ mit Stand 01.01.2023 gegen die Fassung mit Stand 01.12.2023 ausgetauscht.
Die vorherige Fassung des Merkblattes „Allgemeine Information zu Ihrem Altersvorsorgeprodukt“ mit Stand 06.10.2023 finden Sie
hier. - Zum 20.12.2023 haben wir die „Produktbezogene Offenlegung zur PensionsRente Komfort“ in „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen“ umbenannt und verweisen von den produktbezogenen Inhalten auf unserer Homepage ebenfalls auf diesen Bereich. Neu verlinkt haben wir den „nachhaltigkeitsbezogenen regelmäßigen Bericht zum Investmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien“ und den Geschäftsbericht der Sparkassen Pensionskasse AG.
- Zum 06.10.2023 haben wir die „Allgemeine Information zu Ihrem Altersvorsorgeprodukt“ um die „Nachhaltigkeitsbezogene vorvertragliche Informationen zum Investmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien – kompakt“ ergänzt. Der vormalige Verweis mittels QR-Codes ist entfallen. In den “Allgemeinen Informationen zu Ihrem Altersvorsorgeprodukt” erläutern wir in Frage 15, wie sich mögliche Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der betrieblichen Altersversorgung auswirken, in Frage 17 und 20 gehen wir auf die Höhe der Anteile an den ökologischen und sozialen Merkmalen des Produktes ein. In Frage 18 sagen wir, dass es keinen definierten Referenzwert für das Produkt gibt und in Frage 21 finden sich die gesetzlich erforderlichen Angaben nach Artikel 6 der Taxonomie-Verordnung.
Die vorherige Fassung des Merkblattes „Allgemeine Information zu Ihrem Altersvorsorgeprodukt“ mit Stand 09.01.2023 finden Siehier. - Zum 23.12.2022 hat sich die nachhaltigkeitsbezogene Einstufung des Investmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien geändert. Unsere Fondsgesellschaft klassifiziert ihn als Fonds, der ökologische oder soziale Merkmale nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 fördert („bewirbt“). Wir haben unsere diesbezüglichen Aussagen in unserem Merkblatt „Allgemeine Informationen zu Ihrem Altersvorsorgeprodukt“ ab Frage 17 mit Wirkung zum 09.01.2023 entsprechend geändert. Die vorherige Fassung mit Stand 17.12.2022 finden Sie hier.
- Zum 15.04.2024 haben wir die „Allgemeine Information zu Ihrem Altersvorsorgeprodukt“ in Frage 21 um die Angaben nach Artikel 7 der Taxonomie-Verordnung ergänzt. Diese Angaben gelten, soweit sich der Kunde im frei wählbaren Fonds für den Investmentfonds „Deka MegaTrends CF“ entscheidet. Zudem haben wir die Anlage „Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ für den Investmentfonds „Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF“ mit Stand 01.01.2023 gegen die Fassung mit Stand 01.12.2023 ausgetauscht.
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