• Sparkassen Pensionskasse für Arbeitnehmer

    Pensionskasse für Arbeitnehmer

    • Steuern und Sozialabgaben sparen
    • Flexible Beitragszahlung
    • Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente

Profitieren Sie von der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge.

Lassen Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht entgehen und nutzen Sie die staatliche Förderung mit der Sparkassen Pensionskasse. Momentan können Sie bis zu acht Prozent der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze (West) in Ihren Pensionskassen-Vertrag steuerfrei einzahlen. Das sind monatlich 604 Euro. Sozialversicherungsfrei bleiben vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Also aktuell 302 Euro monatlich.

Durch den "Brutto-Netto-Effekt" bei einer Entgeltumwandlung können Sie monatlich beispielsweise 100 Euro in die Sparkassen Pensionskasse einzahlen und zahlen dafür selbst nur etwa die Hälfte.

Zum Rentenbeginn erhalten Sie dann eine lebenslange Rente oder alternativ das Kapital. Wenn eine Altersversorgung aus steuerfreien Beiträgen aufgebaut wird, muss sie bei der Auszahlung versteuert werden. Der Gesetzgeber nennt dies nachgelagerte Besteuerung. Da der Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist als im Arbeitsleben, profitieren Sie hiervon.

In den genannten Grenzen sind die Beiträge zur Pensionskasse auch sozialabgabenfrei. In der Auszahlphase müssen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen für die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung zahlen.

Kontakt

089 - 2160 9797
Wir sind Montag - Freitag von 08:00-18:00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

service@s-pension.de

Sparkassen Pensionskasse AG
Warngauer Str. 30
81539 München

Beispielrechnung zur Entgeltumwandlung

Beispielrechnung zur Entgeltumwandlung mit 100 Euro Umwandlungsbetrag bei einem monatlichen Bruttogehalt von
2.500 Euro.
  Re­gu­lä­re Ge­halts­ab­rech­nung Ge­halts­ab­rech­nung mit Ent­gelt­um­wan­dlung
Brut­to­ge­halt 2.500 EUR
Ent­gelt­um­wan­dlung zur Spar­kas­sen Pen­sions­kas­se 0 EUR 100 EUR Entgeldumwandlung - 100 EUR
Brut­to­ge­halt nach Ent­gelt­um­wan­dlung 2.500 EUR
2.400 EUR
Steu­ern - 342 EUR - 315 EUR
So­zial­ab­ga­ben - 518 EUR - 497 EUR
Net­to­ge­halt 1.640 EUR 1.588 EUR
Tat­säch­li­cher Net­to­auf­wand für
die Al­ters­ver­sor­gung
0 EUR 55 EUR Nettoaufwand 52 EUR
VORTEIL: Mit nur 52 Euro eigener Netto-Sparleistung werden Ihnen 100 Euro in der Sparkassen Pensionskasse gutgeschrieben.
Das Beispiel wurde berechnet für Arbeitnehmer, Steuerklasse I, kirchensteuerpflichtig, gesetzl. Krankenversicherung 15,7%.
Die dargestellten Ergebnisse sind unverbindlich und können trotz sorgfältiger Ermittlung im Einzelfall von Ihren persönlichen Werten abweichen.

Beispielrechnung zur Entgeltumwandlung

Beispielrechnung zur Entgeltumwandlung mit 100 Euro Umwandlungsbetrag bei einem monatlichen Bruttogehalt von
2.500 Euro.
  Re­gu­lä­re Ge­halts­ab­rech­nung Ge­halts­ab­rech­nung mit Ent­gelt­um­wan­dlung
Brut­to­ge­halt 2.500 EUR
Ent­gelt­um­wan­dlung zur Spar­kas­sen Pen­sions­kas­se 0 EUR 100 EUR Entgeldumwandlung - 100 EUR
Brut­to­ge­halt nach Ent­gelt­um­wan­dlung 2.500 EUR
2.400 EUR
Steu­ern - 337 EUR - 310 EUR
So­zial­ab­ga­ben - 502 EUR - 482 EUR
Net­to­ge­halt 1.661 EUR 1.608 EUR
Tat­säch­li­cher Net­to­auf­wand für
die Al­ters­ver­sor­gung
0 EUR 53 EUR Nettoaufwand 53 EUR
VORTEIL: Mit nur 53 Euro eigener Netto-Sparleistung werden Ihnen 100 Euro in der Sparkassen Pensionskasse gutgeschrieben.
Das Beispiel wurde berechnet für Arbeitnehmer, Steuerklasse I, kirchensteuerpflichtig, gesetzl. Krankenversicherung 15,5%.
Die dargestellten Ergebnisse sind unverbindlich und können trotz sorgfältiger Ermittlung im Einzelfall von Ihren persönlichen Werten abweichen.

Berechnen Sie mit unserem bAV-Rechner, wie sich eine Entgeltumwandlung für Sie persönlich rechnet und welche Leistung Sie erwarten können:

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