Die ideale Lösung für alle Branchen
Sie suchen einen modernen, sicheren und einfachen Weg für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter? Die Sparkassen Pensionskasse bietet die ideale Lösung für alle Branchen.
Als Arbeitgeber schließen Sie einen Vertrag mit der Sparkassen Pensionskasse und werden somit zum Versicherungsnehmer. Ihr Mitarbeiter ist in diesem Vertrag die versicherte Person und erhält gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung.
Sie überweisen die Beiträge für Ihren Arbeitnehmer an die Pensionskasse. Diese Beiträge können von Ihnen oder von Ihrem Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen gemeinsam finanziert werden.
Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, dass Teile seines Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Der maximale Beitrag entspricht jährlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung, in diesem Jahr sind das 7.248 Euro. Sozialversicherungsfrei bleiben 4 % der BBG. Auch die Einzahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen (je nach Tarifvertrag) ist möglich.
Als Arbeitgeber schließen Sie einen Vertrag mit der Sparkassen Pensionskasse und werden somit zum Versicherungsnehmer. Ihr Mitarbeiter ist in diesem Vertrag die versicherte Person und erhält gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung.
Sie überweisen die Beiträge für Ihren Arbeitnehmer an die Pensionskasse. Diese Beiträge können von Ihnen oder von Ihrem Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen gemeinsam finanziert werden.
Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, dass Teile seines Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Der maximale Beitrag entspricht jährlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung, in diesem Jahr sind das 7.248 Euro. Sozialversicherungsfrei bleiben 4 % der BBG. Auch die Einzahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen (je nach Tarifvertrag) ist möglich.
Damit Sie und Ihre Mitarbeiter die Entwicklung des Pensionskassen-Vertrags verfolgen können, informieren wir Sie jährlich mit der Renteninformation über den Vertragsstand.
Zum Rentenbeginn erhält Ihr Mitarbeiter dann eine lebenslange Rente oder alternativ das Kapital. Diese Leistungen sind - wie alle betrieblichen Versorgungsleistungen - steuerpflichtig und unterliegen innerhalb bestimmter Freibeträge bzw. Freigrenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Zum Rentenbeginn erhält Ihr Mitarbeiter dann eine lebenslange Rente oder alternativ das Kapital. Diese Leistungen sind - wie alle betrieblichen Versorgungsleistungen - steuerpflichtig und unterliegen innerhalb bestimmter Freibeträge bzw. Freigrenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Ihre Vorteile im Überblick
- Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist erfüllt
- Einfache Umsetzung und geringer Verwaltungsaufwand
- Einfache Übertragungsmöglichkeiten bei Ausscheiden eines Mitarbeiters
- Pluspunkt bei der Gewinnung von Fachkräften für Ihr Unternehmen
Die PensionsRente Komfort - Rundherum nur Vorteile
Die PensionsRente Komfort ist unsere Antwort auf die niedrigen Zinsen. Das Angebot für Ihre Mitarbeiter: Garantierenten und gleichzeitig hohe Renditechancen durch weltweit anlegende Deka-Fonds - auf Wunsch mit nachhaltigem Investmentansatz. Das Neue an der PensionsRente Komfort ist: Ihre Mitarbeiter können die garantierte Rentenhöhe für den gezahlten Beitrag selbst bestimmen.
Das ist noch lange nicht alles: Die PensionsRente Komfort überzeugt mit vielen weiteren Vorteilen wie maximaler Beitragsflexibilität und minimalem Verwaltungsaufwand für Sie als Arbeitgeber. Das Management der Fondsanteile für eine optimale Performance stellt ein ausgefeilter Mechanismus je nach Marktlage sicher. Sie als Arbeitgeber und Ihre Arbeitnehmer müssen sich nicht darum kümmern. Das nennen wir Komfort.
Überzeugen Sie sich selbst oder sprechen Sie direkt mit uns!
- Komfortable Verwaltung
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Mit einer betrieblichen Altersversorgung über die Sparkassen Pensionskasse bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine gute Möglichkeit die Versorgungslücke im Ruhestand zu schließen. Sie erfüllen damit die Vorgaben des Gesetzgebers und zeigen gleichzeitig, dass ihnen die Zukunft ihrer Mitarbeiter am Herzen liegt. Die Sparkassen Pensionskasse ist rechtlich selbständig und ermöglicht Unternehmen aller Branchen eine betriebliche Altersversorgung ohne die Gründung einer eigenen Betriebsrentenkasse.
Die Beiträge fließen im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei in die Sparkassen Pensionskasse. Auch die "Geringverdienerförderung" (§ 100 EStG) und der verpflichtende Arbeitgeberzuschss können bei uns im gleichen Vertrag integriert werden. Das macht die Verwaltung für die Arbeitgeber einfach und komfortabel.
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- Flexible Beitragszahlung
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Beim Abschluss des Vertrags über die PensionsRente Komfort legen Sie bzw. Ihr Mitarbeiter den Beitrag fest, der regelmäßig in den Pensionskassen-Vertrag eingezahlt werden soll.
Selbstverständlich können Ihre Mitarbeiter diesen Beitrag während der Vertragslaufzeit auch abändern und flexibel an verschieden Lebensphasen anpassen. So starten beispielsweise Auszubildende oft erst mit kleineren Beiträgen und erhöhen dann nach Ausbildungsende den Beitrag.
Auch Sie als Arbeitgeber können Ihre freiwilligen Arbeitgeber-Zuschüsse bei Vertragsabschluss dynamisch an bestimmte betriebliche Messgrößen knüpfen, z.B. an den Unternehmensgewinn. Das bietet Ihnen eine höhere unternehmerische Flexibilität.Das Beste daran: Für eine kurzfristige Anpassung der Beiträge ist keine formale Anpassung erforderlich. Sie überweisen einfach den neuen Beitrag oder setzen zum Beispiel auch mal Zahlungen aus (Krankheit, Kurzarbeit etc.).
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- Für alle Altersgruppen
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Der Einstieg in die PensionsRente Komfort istzwischen 15 und 66 Jahren möglich. So können Sie allen Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen ein sehr gutes Angebot zur betrieblichen Altersversorgung machen.
Je nach Altersgruppe eignen sich manche Produktvarianten besser als andere (siehe Punkt „BASIC, BALANCE, CHANCE“). Um die Vorteile der PensionsRente Komfort vollumfänglich auszuschöpfen, empfehlen wir alle Varianten in Ihrem Unternehmen anzubieten. Insbesondere dann, wenn in Ihrem Betrieb eine breit gefächerte Altersstruktur vorhanden ist.
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- Renditechancen überzeugen
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Die PensionsRente Komfort basiert auf einem sogenannten dynamischen „Dreitopf-Hybrid“. Das bedeutet, dass die Beiträge je nach Kapitalmarktsituation dynamisch zwischen den folgenden drei Töpfen umgeschichtet werden:
Topf 1: Sicherungsvermögen
Topf 2: Wertsicherungsfonds
Topf 3: Chancenreiche Kapitalanlage durch Deka FondsDie Dynamik dieses Modells eignet sich gut, um höhere Renditen zu erzielen und gleichzeitig die Beiträge gegen mögliche Verluste abzusichern. Das alles passiert durch einen automatischen Mechanismus, der sensibel auf Schwankungen reagiert. Sie und Ihre Mitarbeiter müssen also die Kapitalmarktentwicklung nicht selbst im Blick behalten, sondern können sich entspannt zurücklehnen.Die möglichen Renditechancen unterscheiden sich je nach gewählter Produktvariante. Besonders in der Produktvariante „PensionsRente Komfort CHANCE“ fließt ein sehr hoher Teil der eingezahlten Beiträge in die freie Kapitalanlage und ermöglicht so maximale Renditen. Kombiniert mit den Sicherungsmechanismen der betrieblichen Altersvorsorge leistet die PensionsRente Komfort einen wichtigen Beitrag um die Versorgungslücke Ihrer Mitarbeiter im Ruhestand zu schließen. Insbesondere in Zeiten von Inflation und niedrigen Zinsen.
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- Leistung selbst bestimmen
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Die PensionsRente Komfort ist dazu konzipiert Ihren Mitarbeitern eine lebenslange Rentenzahlung zu gewährleisten und somit den Lebensstandard im Alter zu halten. Selbstverständlich gibt es aber auch gute Gründe zum Rentenbeginn eine von zwei möglichen Alternativen zu wählen: die Kapitalleistung oder die Teilkapitalleistung.
Entscheidend für den Zeitpunkt der Auszahlung ist das gesetzliche Renteneintrittsalter des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin. Die Leistung kann dann ab dem 62. Lebensjahr abgerufen werden.Auf Wunsch kann der Vertrag aber auch bis zum 72. Lebensjahr verlängert werden. Entweder, weil die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter das möchte oder weil sich das gesetzliche Renteneintrittsalter erhöht hat.
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- Zeitgemäße bAV
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Die PensionsRente Komfort eignet sich für jedes bereits vorhandene Versorgungskonzept und lässt sich mit bereits bestehenden Arbeitgeber-Benefits problemlos kombinieren. Sie legt damit den Grundstein für eine zeitgemäße bAV und leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung und Bindung von wertvollen Fachkräften in Ihrem Unternehmen.
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- Weltweite Diversifikation
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Ob regionale Produkte, soziale Projekte oder Ökostrom – das Bedürfnis, nachhaltig zu leben, wird immer größer. Damit steigt auch die Nachfrage nach nachhaltigen Investments.
Das Vermögensbarometer des DSGV 2020 zeigt im Hinblick auf die Bedeutung der nachhaltigen Kapitalanlage, dass sich bereits rund ein Drittel der Befragten aktiv mit dem Thema Nachhaltigkeit beim Vermögensaufbau beschäftigt hat.Bei der PensionsRente Komfort bieten wir die Wahl zwischen zwei Investmentfonds der DekaBank, dem renommierten Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe, an:Der Vorteil für Sie und Ihre Mitarbeiter: Mit dem Investmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF nehmen Sie an den Renditechancen der Finanzmärkte teil, ohne auf soziale und ökologische Aspekte und eine gute Unternehmensführung zu verzichten.
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- BASIC, BALANCE oder CHANCE
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Ihre Mitarbeiter bestimmen selbst, wie chancenreich sie am Kapitalmarkt investieren. Daher bieten wir die PensionsRente Komfort in den Varianten BASIC, BALANCE und CHANCE an.
Die Varianten unterscheiden sich durch die Höhe der garantierten Rente je 100 Euro Beitrag; unabhängig vom Geburtsjahr und eignen sich daher grundsätzlich für sämtliche Altersgruppen.
Bei der Variante CHANCE kann ein höherer Beitragsanteil und insgesamt ein höherer Anteil am Gesamtguthaben in die Investmentfonds investiert werden. Dadurch bietet diese Option die höchsten Renditechancen und damit höhere Gesamtleistungen als BALANCE oder BASIC. Dies gilt insbesondere für lange Vertragslaufzeiten von mehr als 20 Jahren.
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- Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
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Sparkassen-Kommunalrente – Wer sich um die Gemeinschaft verdient macht, verdient eine sichere Rente.
Mit der Sparkassen-Kommunalrente können Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst individuell und einfach vorsorgen, um ihren aktuellen Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können.
Auch im kommunalen öffentlichen Dienst droht vielen Beschäftigten eine Versorgungslücke. Mit der Sparkassen-Kommunalrente können Sie als Arbeitgeber ihnen bei der Schließung dieser Lücke zur Seite stehen: Mit überschaubarem Aufwand erfüllen Sie die tarifvertraglichen Anforderungen, sparen Sozialabgaben – und präsentieren sich als attraktiver, zeitgemäßer Arbeitgeber.
Ihre Vorteile:
- Erfüllung tarifvertraglicher Anforderungen
- Übernahme sozialer Verantwortung
- Beschäftigte können damit den Rückgang des Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung abfedern
- Arbeitnehmerbindung/Arbeitnehmergewinnung
- Persönliche Betreuung der Mitarbeiter bundesweit vor Ort.
Sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater in Ihrer Sparkasse an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Information zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss
Viele Unternehmen bezuschussen bereits heute die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter– mit prozentualen oder festen Beträgen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz für eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und zur Bekämpfung von Altersarmut einen Arbeitgeberzuschuss zur Pflicht gemacht.
Arbeitgeber müssen einen Zuschuss zahlen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter eine Sozialversicherungsersparnis erzielen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Mitarbeiter mit ihren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken- und Pflegeversicherung liegen.
Seit wann gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Es galt zunächst für alle seit dem 01.01.2019 neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Seit dem 01.01.2022 gilt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss allerdings auch für bestehende Pensionskassen-Verträge. Ausnahmen können tarifvertragliche Regelungen bilden.
In welcher Höhe besteht die Zuschusspflicht?
Die Zuschusspflicht besteht grundsätzlich in Höhe von 15 % des umgewandelten Betrages. Ist die Sozialversicherungsersparnis geringer, kann der Arbeitgeber auch „spitz“ rechnen. Sie können also den Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge begrenzen.